„Et kütt wie et kütt!“ Kennen Sie das rheinische Grundgesetz?

a4y Rheinisches Grundgesetz

„Et kütt wie et kütt“ (Es ist, wie es ist) und „Et hätt noch immer jot jejange“ (Es ist bisher noch immer gut gegangen).

Großartige Weisheiten aus dem rheinischen Grundgesetz für die kölsche Seele und den Karneval, aber denkbar schlechte Ratgeber für Geschäftsführer:innen von KMU, wenn es um Cybersicherheit geht.

Denn stellen Sie sich vor: Ein Hackerangriff legt Ihr Unternehmen lahm, Kundendaten geraten in falsche Hände, und der Betriebsablauf steht still. Glauben Sie wirklich, dass ein „Dat kütt schon widder“ reicht, um den Schaden zu begrenzen?

Die Wahrheit ist: Cybersicherheit erfordert klare Verantwortung, präventive Maßnahmen und aktives Handeln. Augen und Ohren zu verschließen, macht Hackerangriffe nicht weniger wahrscheinlich – im Gegenteil. Wer nicht vorbereitet ist, zahlt oft den höchsten Preis: finanzielle Verluste, Vertrauensverlust bei Kunden und möglicherweise sogar das Aus für das Unternehmen.

 Mit einem strukturierten Ansatz und den richtigen Tools können Sie Risiken effektiv verringern. Auf dem IT-Sicherheitstag NRW am 11.12.2024 in Bonn legte Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) den Teilnehmenden noch einmal den Leitfaden Management von Cyber-Risiken (deutsch) ans Herz:

BSI Leitfaden Management von Cyber-Risiken
BSI Leitfaden Management von Cyber-Risiken

Gehen Sie das Thema an – nicht morgen, sondern heute. Denn Cybersicherheit bedeutet: „Et kütt nix, wat mir nit vorbereitet hätt!“

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